Mitglied werden

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Mitglieder sind für uns das Rückgrat des Vereins. Nicht nur der Mitgliedsbeitrag, der dabei hilft, unsere Kosten zu tragen, ist hier von Bedeutung. Niemand im Vorstand ist der Meinung, alles richtig zu machen. Für uns sind Mitglieder als Kontrollorgan, Wegweiser und Maßstab wichtig.

Und natürlich als diejenigen, die nicht nur finanziell, sondern auch aktiv einen Beitrag leisten!


Auch juristische Personen können Mitglied werden und so die Vereinsarbeit unterstützen.

Satzung

Hier können Sie die Vereinssatzung als PDF Datei herunterladen.

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Beitragsordnung

Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF Datei herunterladen.

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Ausserdem bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben und damit einverstanden sind.

Warum es sich lohnt

Gutes zu tun kann oft nicht leichter sein  als  im Verein.

Nahezu alle können sich mit den ganz eigenen Fähigkeiten einbringen! Dadurch wird nicht nur das Vereinsdasein bunt gestaltet, sondern es können durch ehrenamtliches Engagement auch Kosten gespart werden, was dazu führt, dass die Mittel des Vereins noch mehr dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen.

Mitgliedsbeiträge hingegen sichern die Unterhaltskosten und ermöglichen die satzungsgemäße Vereinsarbeit.


Menschen mit den gleichen Interessen ziehen an einem Strang.


Bei uns sind alle willkommen. Egal woher, egal wie alt, egal wen man liebt.


Für uns spielt nur eines eine Rolle: Die Unterstüzung!


Auch juristische Personen sind als Mitglieder jederzeit willkommen.


Helfen Sie uns, Menschen in Notsituationen zu helfen!


Werden Sie Mitglied!

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Foto:  © Miriam Leitner

Ihr Mitgliedsbeitrag* hilft uns, unsere laufenden Kosten zu tragen.

Sie können Einfluss auf die Verwendung Ihres Beitrags und Spenden nehmen.

Sie helfen Menschen in Notsituationen.

Ihr Beitrag ist steuerlich absetzbar.

* Wir wollen unsere Mitglieder ebenfalls unterstützen. Sollte sich jemand in einer finanziell angespannten Situation befinden und uns dennoch unterstützen wollen, ist der Vorstand nicht nur satzungsgemäß berechtigt, sondern auch bereit, den Mitgliedern bei ihrer Beitragspflicht entgegenzukommen.

Freiwillige Beiträge über dem Mitgliedsbeitrag gelten als Spende und werden vereinsintern getrennt verbucht.

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